BWA - Brandwarnanlagen (DIN VDE V 0826-2)
Brandwarnanlagen sollen Personen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden warnen und bei der Räumung des Gebäudes unterstützen. Sie erkennen Brände in der Entstehungsphase und alarmieren die anwesenden Personen. Optional können Brandwarnanlagen auch an geschulte Räumungshelfer oder hausinterne Stellen weiterleiten.
Es ist auch möglich, eine Notruf-Service-Leitstelle über eine erkannte Brandgefahr zu informieren, um weitere Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Die Brandwarnanlage kommt in Gebäuden zum Einsatz, in denen Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit untergebracht sind, aber keine Brandmeldeanlage vorhanden sein muss. Laut DIN VDE V 0826-2 werden Brandwarnanlagen hauptsächlich in Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten und Bauten mit Sonderregelungen eingesetzt, die keine Aussagen zur Branderkennung enthalten. In diesen Fällen können Brandwarnanlagen verwendet werden, wenn dies bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Brandwarnanlagen können verkabelt oder funkbasiert realisiert werden. Die Übertragungswege der vernetzbaren Komponenten müssen den Anforderungen nach DIN EN 54-2 für verkabelte Lösungen und DIN EN 54-25 für funkbasierte Lösungen entsprechen und dürfen keine Störungen aufweisen.